agb und teilnahmebedingungen
Schweitzer LTD (SL in AGB genannt), Produktname: LOTTOENGEL
1. SL organisiert und betreut in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages Lottospielgemeinschaften zur Teilnahme an
Ausspielungen an ausgewählten Lotterien europäischer Länder. Zur Gründung der Geschäftsbesorgungsverträge gelten unter
den Kunden die gesetzlichen Bestimmungen zu solchen Besorgungsverträgen, die in dem Land vorliegen, aus dem sich der
Kunde anmeldet. Die Teilnahmebedingungen regeln die Beziehungen der Mitspieler untereinander, deren Verhältnis zu den
Spielgemeinschaften und zu. Soweit in den Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gilt das Recht des
Staates Seychelles. Des Weiteren bietet SL Kunden einen Eintragungsservice für Internet-Gewinnspiele an, diese Gewinnspiele
können weltweit stattfinden. SL nimmt nur den Eintragungsservice für die Gewinnspiele vor, für die Richtigkeit der Gewinnspiele
und der Gewinnziehung und Übertragung des Gewinns steht immer der Veranstalter eines Gewinnspiels. Somit führt SL
Spielgemeinschaften zusammen SL, ebenso bietet SL einen Eintragungsservice für Gewinnspiele an. SL selbst veranstaltet kein
Lottospiel, sondern bietet Ihnen nur den Service an, in einer Spielgemeinschaft an ausgewählten europäischen Lotterien
teilzunehmen.
2. Der Mitspieler bevollmächtigt SL, in seinem Namen Spielgemeinschaften zu gründen und den Spielvertrag für den Mitspieler
sowie die Spielgemeinschaften in seinem oder deren Namen mit den Länderlotterien abzuschließen. Ebenfalls bevollmächtigt
der Mitspieler SL, Spielgemeinschaften zusammen zu führen und diese Spielverträge bei den Veranstaltern einzureichen.
Darüber hinaus bevollmächtigt der Mitspieler SL zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen den
Spielgemeinschaften und SL.
3. SL ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienen. SL wird von allen
Bestimmungen die zur Rechts- und Geschäftshandlung berechtigen befreit. Darüber hinaus ist SL nicht berechtigt, im eigenen
Namen und für eigene Rechnung für die Spielgemeinschaften zu handeln. Der Spielvertrag entsteht also unmittelbar zwischen
dem Spieler bzw. der Spielgemeinschaft und dem Veranstalter.
4. Der Spielvertrag wird schriftlich oder fernmündlich geschlossen. Der Mitspieler erhält auf dem Postweg oder per E-Mail
zunächst eine Teilnahmebestätigung und die Teilnahmebedingungen. Der Mitspieler sollte dann der SL zu seiner Sicherheit noch
einmal per Post seine Teilnahme bestätigen. Bei einer telefonischen Bestellung wird der Mitspieler immer darauf hingewiesen,
dass seine Bestellung aufgezeichnet wird. Dies wird als verbindliche Bestellung von SL akzeptiert. Spielbestellungen per Post
werden durch Unterschrift akzeptiert. Der Mitspieler ermächtigt SL zur Abbuchung des vereinbarten Spieleinsatzes durch
Lastschrift. Der Mitspieler erlaubt dazu die Daten zu seiner Person an ein Unternehmen bzw. Geldinstitut zu übermitteln. Der
Einzug des Spieleinsatzes erfolgt zu Beginn des Monats, der dem Spielmonat vorausgeht. Alle Folgenden Spielmonate werden
spätestens am 6. des Vormonats per Lastschrift eingezogen. Der Mitspieler hat nach Zugang der Teilnahmebestätigung ein 14-
tägiges Widerrufsrecht an: LOTTOENGEL Kundenservice INFO LINE: 0800 888 8815 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz,
Mobilf. Abw.) und per E-Mail an info@lottoengel.com.
Mitspielen dürfen nur Personen, die einen weltweit gültigen Wohnsitz haben. Zum Schutz der Jugend ebenfalls ausgeschlossen
sind Personen, die zum Zeitpunkt der Spielscheinabgabe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Spielvertrag
kommt daher mit ihnen in keinem Fall zustande. SL kann potenzielle Teilnehmer für das Mitspiel sperren, z.B. wenn das
Mitspielkonto nicht gedeckt ist, das festgesetzte Limit des Mitspielers überschritten wird, ein Fall des Missbrauchs besteht oder
eine Bonitätsprüfung negativ verlaufen ist. Eine mehrfache Registrierung eines Mitspielers mit entsprechender Führung
mehrerer Mitspielkonten ist ebenfalls nicht gestattet. Das Höchstlimit des Spieleinsatzes bei SL liegt bei 95,95 € monatlich. Ein
Nachweis zur Volljährigkeit kann vom Spielteilnehmer durch Zusendung einer Kopie seines Personalausweises erfolgen. Jeder
Mitspieler erlaubt SL, seine Daten zur Überprüfung der Identität und Bonität zu nutzen. Das darf SL nur mit einem im jeweiligen
Land erlaubten Prüfverfahren. Sollte es in einem Land kein Verfahren zur Überprüfung geben muss der Spieler im Falle eines
Gewinns nachweisen, dass er bei Teilnahme 18 Jahr alt war. Nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten wird für den
Teilnehmer ein Mitspielkonto eingerichtet und ihm eine feste Kundennummer zugeteilt. Die rechtlichen Berater von SL haben
bestätigt, dass Sie durch den Service von SL über das Internet nach Seychelles reisen, wo dann die Transaktion stattfindet. Alle
Mitspieler sollten sich vor der Teilnahme über ihren bestimmten Status informieren.
Haftungsbeschränkungen: Internationale Lotteriegesetze unterscheiden sich und es liegt in der Verantwortung des Spielers
sicherzustellen, dass er alle in seinem eigenen Land geltenden Gesetze und Vorschriften versteht und befolgt, besonders wenn
Steuer- und Alterseinschränkungen gelten. Alle Spieler müssen mindestens 18 +Jahre alt sein. SL akzeptiert keine Verantwortung
für Ansprüche dritter Parteien gegenüber Spielern. Sollte eine Ziehung der angebotenen Lotterien verschoben werden oder gar
ausfallen, zahlt SL den Spieleinsatz zurück. SL ist nicht haftbar für Verluste jeglicher Art, die aus der Absage einer Ziehung
erwachsen, einschließlich des Verlustes der Chance, aus irgendeinem Grund an einer Ziehung teilzunehmen.
5. Mit Zustandekommen des Geschäftsbesorgungsvertrages stellt der Mitspieler zugleich Antrag auf Aufnahme in eine
Spielgemeinschaft. Hierzu bevollmächtigt der Mitspieler SL Verträge über Spielgemeinschaften zwischen ihm und weiteren
Mitspielern zu schließen. Die entstehenden Spielgemeinschaften sind Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts. Die
Spielgemeinschaften werden monatlich neu gebildet, es besteht kein Anspruch auf Zugehörigkeit zu einer bestimmten
Spielgemeinschaft. Können nicht alle Anteile der Spielgemeinschaften an Mitspieler vergeben werden, übernimmt SL diese
Anteile und stellt so den Gesamteinsatz der Spielgemeinschaften sicher. SL entwickelt für die einzelnen Spielgemeinschaften die
Zahlenkombinationen und verwendet diese für die Abgabe der Spielscheine. Für die Spielgemeinschaft als auch für deren
Mitspieler besteht kein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Zahlenkombinationen. Die Spielgemeinschaften nehmen einmal
monatlich an den amtlichen Ausspielungen der jeweiligen Lotterie teil. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung erwirbt der
Mitspieler einen Gewinnanspruch. Dieser entspricht seinem Anteil am Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft.
6. Die Abonnementgebühr für den Service beträgt 95,90€ / Monat, den Spieleinsatz und die -gebühr trägt SL. Die
Abonnementgebühr stellt einen Nettobetrag dar, jeder Kunde hat sich bei einer eventuellen Steuerabgabe auf Dienstleistungen
aus dem Ausland an die Gesetzte seines Landes zu halten. Eventuelle Steuermeldungen auf die Dienstleistung sind vom
Mitspieler selber zu melden. Enthalten sind alle Servicegebühren der SL. Es fallen keine weiteren Kosten an. SL beauftragt einen
unabhängigen Treuhänder. Dieser wird bei Vertragsabschluss mit der Treuhänderischen Einziehung der anfallenden Gewinne
bei den Gespielten Landeslotterien beauftragt (im Folgenden "Treuhänder" genannt). Er ist vom Spielteilnehmer mit einer
Einziehungsvollmacht bevollmächtigt und zur Verwahrung der ihm übermittelten Spieldaten (Namen der Spielteilnehmer,
Kontakt- und Gewinndaten) beauftragt. Bezüglich des Treuhandvertrags-Angebots ist SL Empfangsbevollmächtigter des
Treuhänders und nimmt mit Annahme des Vermittlungsvertrags zugleich den Treuhandvertrag im Namen und Auftrag des
Treuhänders an. Dadurch entstehen dem Spielteilnehmer keine weiteren Kosten. Der Spielteilnehmer wird durch SL im Falle
eines Gewinnes informiert. SL ist vom Spielteilnehmer ermächtigt, dem Treuhänder alle für die Einziehung der Gewinne
notwendigen Daten (Name des Spielteilnehmers, Kontakt- und Gewinndaten) zu übermitteln. Nur der Treuhänder ist zur
Geltendmachung der Gewinne berechtigt. Entsprechend erfolgt die Auszahlung der Gewinne ausschließlich auf ein
Treuhandkonto des Treuhänders. Kündigt ein Mitspieler das Mitspiel nicht ordentlich und nimmt er nicht mehr am Spiel teil,
erlischt sein Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns, wenn der Mitspieler seinen Gewinn nicht innerhalb von 6 Monaten
nach dem Ausscheiden am Spiel schriftlich geltend gemacht hat.
7. Voraussetzung für die Teilnahme an den Ausspielungen des Folgemonats ist das Zustandekommen des Mitspielvertrages
spätestens am 10. des Vormonats. Kommt der Vertrag später zustande, so nehmen die betroffenen Mitspieler regelmäßig erst
an den Ausspielungen des übernächsten Monats teil. Der Gewinnanspruch entfällt, wenn der Einzug des Spieleinsatzes durch
Gründe, die der Mitspieler zu vertreten hat, scheitert. In diesem Falle tritt SL an die Stelle des Mitspielers. SL führt für jeden
Mitspieler ein Kundenkonto, auf dem Einsätze, Einzahlungen und Gewinnanteile verbucht werden. Konnte der Spieleinsatz
eingezogen werden und hat der Mitspieler sein Mitspiel nicht gekündigt, so beteiligt SL den Mitspieler nach den vorliegenden
Teilnahmebedingungen am Mitspiel des folgenden Monats.
8. Die Mindestteilnahmedauer beträgt mindestens drei Monate. Danach verlängert sich die Teilnahme jeweils um einen
weiteren Monat, sofern der Mitspieler seine Teilnahme nicht schriftlich kündigt. Die Kündigung durch den Mitspieler ist bis zum
5. jeden Monats zum Ende des Monats möglich. Danach eingegangene Kündigungen werden erst für den nächsten Monat
berücksichtigt werden. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Der Mitspieler hat das Recht,
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen sein Mitspiel zu widerrufen.
Bei schriftlichem Widerruf ist für die Fristwahrung das Datum des Poststempels maßgebend. SL beauftragt eine Firma mit der
Abwicklung der Post. SL teilt jedem Teilnehmer im Begrüßungsschreiben (Spielbestätigung) die Adresse des Servicecenters mit. SL
haftet für alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen schuldhaft verursacht hat. Darüber hinaus haftet SL
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit SL eine EDV einsetzt, haftet sie bei Bedienungsfehlern und/oder Ausfall der
EDV nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit ein Schaden des Mitspielers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde, ist die Haftung auf den Spieleinsatz beschränkt.
9. Sämtliche persönliche Daten eines Mitspielers, wie z.B. Name, Anschrift und Spielhistorie unterliegen dem Spielgeheimnis. SL
sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Die im Rahmen der Registrierung und konkreten
Beauftragung der Vermittlung von Spielaufträgen durch den Spielteilnehmer anzugebenden Daten werden von SL nach
geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes werden gewährleistet. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Es werden keine Daten ohne
Zustimmung zu Werbezwecken an Dritte weitergeleitet. SL weist darauf hin, dass bei der Teilnahme an Glücksspielen das Risiko
der Spielsucht besteht! Spielen soll Freude machen, lassen Sie es nicht zur Sucht werden. Im Falle einer Spielsucht helfen wir
Ihnen gern anonym und unkompliziert.
10. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teilnahmebedingungen)
werden beherrscht und ausgelegt in Übereinstimmung mit den gesetzten des Staates Seychelles, dessen Gerichtshöfe die
Gerichtshöfe der Rechtssprechung sind. Wenn es einen Disput bezüglich einer Eingabe oder der Berechtigung zur
Entgegennahme eines Preises oder eines Anspruches gibt, ist die Entscheidung von SL endgültig und bindend.
11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, ist hierdurch die
Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine,
die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten ist.
Stand: September 2017